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FR – Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht 07/2024
Beitrag: Steuerbetriebswirtschaftliche Gedanken zur Auslegung von Bilanzrecht Ulrich Prinz Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH hat in der Rechtswirklichkeit die „Auslegungshoheit“ für die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Allerdings sind nach dem Geschäftsverteilungsplan des BFH für das Jahr 2024 sieben Senate für Gewinnermittlungsfragen großer und kleiner Gewerbetreibender unterschiedlicher Rechtsform, Freiberufler und bilanzierender Land- und Forstwirte zuständig mit im Einzelfall unterschiedlichen Akzentuierungen. […] | S. 289–298 |
David Sabelleck Die stille Beteiligung erfreut sich in Deutschland als eine Form der hybriden Unternehmensfinanzierung großer Beliebtheit. Sie tritt als typisch und als atypisch stille Beteiligung auf. Probleme können sich dabei dann ergeben, wenn es zu Umwandlungen unter Beteiligung eines Gesellschafters einer atypisch stillen Beteiligung kommt. | S. 298–306 |
Beitrag: Ertragsteuerliche Fallstricke bei Anteilstransaktionen mit (rückwirkungslosen) Earn-Out Gestaltungen Johannes Feld / Robert Lüder Erfolgt die Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft oder Personenvereinigung unter Vereinbarung einer Earn-Out Klausel, stellt eine daraus resultierende Zahlung aus Sicht der veräußernden Körperschaft einen (zeitlich nachgelagerten) Kaufpreisbestandteil dar. Folglich finden auf Earn-Out Zahlungen die Sondervorschriften zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten gem. § 8b KStG Anwendung. Der Zeitpunkt der Besteuerung einer Earn-Out Zahlung ist von der Einordnung der zugrunde liegenden Vereinbarung entweder als steuerlich rückwirkender oder aber rückwirkungsloser Kaufpreisbestandteil abhängig, wobei für eine Vielzahl der in der Praxis abgeschlossenen und dabei auf Gewinn- oder Umsatzgrößen beruhenden Earn-Out Vereinbarungen die Einordnung als steuerlich rückwirkungsloser Kaufpreisbestandteil in Betracht kommt. […] | S. 306–311 |
Christoph Häsner Auf Anordnung von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet eine Qualifikation sämtlicher Einkünfte einer Personengesellschaft als gewerbliche Einkünfte statt, sofern diese teilweise einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (1. Alternative: sog. Seitwärtsinfektion bzw. horizontale Abfärbung) oder aber tatsächlich Einkünfte aus der Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft bezieht (2. Alternative: sog. Aufwärtsinfektion bzw. vertikale Abfärbung). Das BVerfG erachtet die Norm u. […] | S. 312–317 |
Ceterum censeo: Daumen hoch für SUV? | S. 317 |
Rechtsprechung – Immobilien: § 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils W. Bode / H. Weber-Grellet BFH, Urteil vom 26.09.2023 – IX R 13/22 | S. 318–322 |
Rechtsprechung – Bewertung: Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen BFH, Urteil vom 16.11.2022 – X R 17/20 | S. 322–337 |
Rechtsprechung – Einkünfte aus Kapitalvermögen: Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto BFH, Urteil vom 15.11.2022 – VIII R 18/20 | S. 337–340 |
Rechtsprechung – Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der Veräußerungsgewinnbesteuerung gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit Wirkung vom 1.1.2009 BFH, Entscheidung vom 13.12.2022 – VIII R 23/20 | S. 341–344 |