DER BETRIEB
Arbeitszeugnis: Verfall des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

Arbeitszeugnis: Verfall des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

Kommentiert von RAin Dr. Sonja Reitzug

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2018 – 7 Sa 208/18

Um den Verfall des Zeugniserteilungsanspruchs gem. § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD zu verhindern, reicht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht aus. Dies gilt auch für den Urlaubsabgeltungsanspruch. Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses entsteht spätestens mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist nicht „unabdingbar“.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf das der TVöD Anwendung fand.

Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger Kündigung zum 31.12.2016. Die dagegen, in einem vorhergehenden Verfahren, erhobene Kündigungsschutzklage griff im Ergebnis nicht durch. Erst mit Schriftsatz vom 20.12.2017 machte der Arbeitnehmer erstmalig seinen Zeugniserteilungsanspruch geltend