DER BETRIEB
Zuwendungen zur Auftragserlangung: Vom Betriebsausgabenabzugsverbot zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und weiteren Folgen
– Praxishinweise für Betriebsprüfungen bei Automobilzulieferern –

Zuwendungen zur Auftragserlangung: Vom Betriebsausgabenabzugsverbot zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und weiteren Folgen

– Praxishinweise für Betriebsprüfungen bei Automobilzulieferern –

RAin/StBin Sandra Höfer-Grosjean / RA/StB Christoph Welter

Sie werden als Quick Savings, Nomination Fees, Give Back, Support Payments, Signing Fees oder schlicht Eintrittsgelder bezeichnet, Zahlungen, die etwa Automobilzulieferer an Automobilhersteller leisten, um einen Auftrag zu erhalten. Wurden diese Zahlungen als Betriebsausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht, ist deren steuerrechtliche Zulässigkeit in der Regel Gegenstand der Bp. Nachfolgend werden die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug für Eintrittsgelder bzw. ein Abzugsverbot für Schmiergelder dargestellt und Hinweise und Handlungsempfehlungen für die Praxis gegeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Betriebsausgabenabzug für Eintrittsgelder vs. Abzugsverbot für Schmiergelder
    • 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen
    • 2. Beweislast und Mitwirkungspflichten
    • 3. Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft
      • a) Auslösung einer Mitteilungspflicht
      • b) Zahlungsempfänger-Benennungsverlangen
    • 4. Sonstige Möglichkeiten zur